Dr.iur. Caroline Bono-Hörler 
Rechtsanwältin/Mediatorin SVM/BAFM
Caroline Bono war mit Leib und Seele Anwältin und Mediatorin. Sie hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Mediation in der Schweiz Fuss fassen konnte. Sie hat Familienmediation und Wirtschafts-mediation an der Fachhochschule Zentralschweiz, Luzern, der Universität Zürich und über ihr Unternehmen, dem Zentrum für Wirtschaftsmediation, in Zusammenarbeit mit der Universität St. Gallen mit den weltbekannten Harvardtrainern, Gary Friedman und Jack Himmelstein, angeboten. Bei Nägeli & Streichenberg Rechtsanwälte, einer renommierten Wirtschaftsanwaltskanzlei, hat sie ein Team von Wirtschaftsmediatoren ausgebildet und geleitet, als sie im Jahre 2002 durch einen Autounfall zahlreiche Verletzungen an Kopf, Rückenmark, Kopfgelenk und Halswirbelsäule erlitt. Nachdem sie zwei Jahre nach dem Unfall immer noch nur wenige Stunden täglich auf den Beinen stehen konnte, gründete sie trotzdem, um sich selbst wieder einzugliedern, eine eigene Anwaltskanzlei und Mediationspraxis und hat jahrelang unter Aufwendung all ihrer Kräfte versucht, ihren angestammten Beruf wieder auszuüben. Die heute noch vorhandene wesentliche Einschränkung der Hirnleistung aufgrund unfallbedingter multipler Hirnschädigungen zwangen sie jedoch, einen Berufsweg mit weniger Anforderungen an die Komplexität des Denkens zu wählen, damit sie überhaupt weiter arbeiten konnte. Von 2009 bis 2011 hat sie sich auf eigene Initiative und eigene Kosten mit finanzieller Hilfe von Freunden zum Coach (www.behappycoaching.ch) weitergebildet und ihren Anwaltsberuf, ihre Dozenten- und Mediationstätigkeit, wenn auch schweren Herzens, aufgeben müssen. Heute hat sie einen Weg gefunden, wieder einige Stunden täglich arbeiten zu können. Über diese Möglichkeit und neue Chance ist sie sehr dankbar und glücklich. Sie wird sich als betroffenes Unfall- und Betrugsopfer jedoch weiterhin im Rahmen ihrer beschränkten Möglichkeiten für Unfallopfer, insbesondere Frauen, einsetzen, weil diese erfahrungsgemäss viel häufiger als männliche Unfallopfer von Leistungseinstellung der verpflichteten Versicherer betroffen sind, mit der Begründung von Unvereinbarkeit von Berufstätigkeit und Mutterrolle.